Begleithundeprüfung

Details zur Begleithundeprüfung

Die Begleithund-Prüfung ist die "kleinste" aller Hundesport-Prüfungen und meist Voraussetzung für alle weiteren Aktivitäten (Turniersport, Leistungsprüfungen, etc).
Sie ist aber auch Grundlage des "Mensch/Hund"-Teams und somit anzuraten für jeden verantwortlichen Hundeführer. Die Begleithund-Prüfung ist für den Hund ein Beleg, die Grundkommandos zu beherrschen und den Alltagssituationen generell gewachsen zu sein, für den Hundeführer belegt sie, dass er ein Grundverständnis der Hundehaltung besitzt und so – daraus ableitend – dass beide ein verantwortungsvolles Team bilden. Die Begleithund-Prüfung ist kein "Freibrief" und setzt auch nach der erfolgreichen Absolvierung ein regelmäßiges Training und ein bewusstes Handeln voraus. Die Begleithund-Prüfung besteht aus vier Teilen, die jeweils für sich genommen bestanden werden müssen – sonst ist die gesamte Prüfung zu dem jeweiligen Zeitpunkt beendet. Die Teile bauen aufeinander auf und werden in der Regel auch in der Reihenfolge abgehandelt.

Zulassungsvoraussetzungen:
Die Begleithundprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, er muss lediglich mindestens 15 Monate alt sein und darüber hinaus eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung oder Chip). Zum Nachweis benötigt man eine Leistungsurkunde oder entsprechende Papiere (oft ist das auch der Stammbaum), in die dann auch die Prüfung eingetragen wird. Der Hund muss geimpft sein und der Halter sollte eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen können.

Der Hundeführer wiederum muss Mitglied in einem VDH-Verein sein und dieses nachweisen – nur dann kann er die Prüfung mit dem Hund ablegen. Ein Hundeführer kann maximal mit zwei Hunden die Prüfung absolvieren, jeder Hund jedoch nur mit einem Hundeführer (am gleichen Termin!).

Theoretische, schriftliche Prüfung

Teil 1 der Begleithund-Prüfung ist nur für den Hundeführer gedacht – hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. In der Regel handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen, es können aber auch offene Fragen vorkommen, die dann mit "Langtext" beantwortet werden müssen. Die Fragen variieren je nach Verband, bei dem man die Prüfung absolviert.

Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).

Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren. Die bestandene Sachkundeprüfung ist von ihm nachzuweisen.

Identifikation des Hundes und Unbefangenheitsprüfung

Wurde der erste Teil bestanden oder besitzt der HF bereits den Sachkundenachweis, erfolgt nun die Unbefangenheitsprüfung (Wesenstest). Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.). Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden.

Die Unbefangenheitsprüfung kann mit allen teilnehmenden Hunden gleichzeitig zum Beispiel außerhalb des Übungsplatzes durchgeführt werden, aber auch unmittelbar vor dem folgenden Teil, dann nur für das jeweilige Team. Typischerweise erfolgt die Unbefangeheitsprüfung während der Überprüfung der Identität – in dem Fall muss sich ja der Leistungsrichter (LR) oder der Ausbildungswart zum Hund begeben und ihn direkt berühren. Außerdem wird das Verhalten des Hundes hinsichtlich der anderen Hunde und Menschen bewertet.

Trainieren Sie ihren Hund auf mögliche Situationen: Unbekannter beugt sich von vorne über den Hund, womöglich mit Klemmbrett und ähnlichen Gegenständen "bewaffnet". Der Hund sollte nicht ängstlich oder aggressiv reagieren!

Unterordnungsteil (Platzteil)

Der Hauptteil der BH Prüfung besteht im Beurteilen des Teams Mensch/Hund, und zwar auf dem Hundeplatz (Trainingsplatz). Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft, allerdings beschränkt sich das Ganze auf wenige Kommandos und Aufgaben. Der HF hat mit seinem Hund folgende Fähigkeiten darzustellen: Leinenführigkeit, sowohl im Normalschritt als auch im Schnellschritt (Laufschritt), im Langsamschritt und in Winkelarbeit. Der Hund soll dabei stets freudig, aufmerksam und eng an der Seite (typischerweise links) des HF laufen. Der HF kann ein Hörzeichen nutzen (normalerweise "Fuß"), das jeweils am Beginn einer Übung gegeben wird. Bleibt der HF stehen, soll sich der Hund selbstständig neben ihn setzen. Die Leine soll während der kompletten Übungseinheit leicht durchhängend geführt werden, der Hund soll eigenständig folgen.

Es folgt dann ein kleiner Übungsteil mit einer Personengruppe, durch die HF mit seinem Hund mehrfach hindurchgeht (eine Acht) und dann in der Mitte oder in der Nähe einer Person stehen bleibt. Der Hund setzt sich wieder selbständig neben seinen Führer und bleibt gelassen und uninteressiert an den anwesenden Menschen. Der HF verlässt nun die Gruppe mit seinem Hund, leint diesen ab und absolviert die gleichen Übungen mit seinem Hund in der Freifolge. Er beginnt mit der Gruppe und erledigt dann die übrigen Aufgaben. Beim Verlassen der Gruppe bedankt sich der HF bei den Personen der Gruppe (z. B. mit "Vielen Dank der Gruppe") die daraufhin den Platz verlassen.

Um diese Übungen zu "standardisieren" gibt es ein spezielles Laufschema, das der HF mit seinem Hund entsprechend zu laufen hat, in der Regel selbständig, es kann aber auch sein, dass der LR die verschiedenen Teile "freigibt". Dies bedeutet, der HF wartet auf ein Zeichen des LR bevor er seine Übungen beginnt. Diese Details müssen vorher mit dem LR abgestimmt werden.

Der LR vergibt für alle Übungen Punkte. Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden. Bei Erreichen von weniger als 70 % (42 Punkte) ist der Prüfungsteil nicht bestanden und die weitere Fortsetzung der Prüfung nicht mehr möglich.

Verkehrsteil (Außenprüfung)
Hat man bisher alles souverän geschafft, folgt der letzte Teil: der Außen- oder Verkehrsteil. Dabei soll überprüft werden, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit – also unter realen Umweltbedingungen und normalen, stark besuchten Umgebungen verhält. Erwartet wird ein gleichgültiges Verhalten des Hundes, weder aggressiv noch ängstlich, sondern souverän gegenüber typischen Umwelt-Einflüssen. Deswegen wird der Verkehrsteil häufig an öffentlichen, stark frequentierten Orten durchgeführt, zum Beispiel am Bahnhof oder auf dem Parkplatz eines Supermarktes, aber auch in der Innenstadt oder an einen beliebten Ausflugsziel.

Der Hund ist dabei stets angeleint, soll aber weder an der Leine zerren noch vom HF gezerrt werden. Ein extrem enges Fuss-Gehen ist nicht mehr erforderlich. Der LR beobachtet die Hunde in der Gruppe und im Verkehr, und natürlich das Team Mensch/Hund. Normalerweise werden auch noch diverse Übungen absolviert (z. B. ein Fahradfahrer fährt vorbei, ein Jogger passiert, ein Kind kommt schreiend an, ein klappender Einkaufswagen wird vorbei geschoben). Dies wird je nach Umgebung und LR unterschiedlich gehandhabt. Meist gibt es noch eine "Anbinde-Übung". Der Hund wird dabei vom HF an einer bestimmten Stelle angebunden, anschließend entfernt sich der HF außer Sichtweite des Hundes. Dann passieren einige Personen mit und ohne Hund den wartenden Hund (Abstand ca. 1,5 – 2 m). Der wartende Hund soll sich dabei ebenfalls ruhig und gelassen zeigen, weder die vorübergehenden anbellen oder aggressiv reagieren, noch soll er dem HF hinterher Jaulen oder an seiner Leine zerren.

Mit dem Außenteil endet dann auch die Begleithund-Prüfung und es geht zum Abschuss Gespräch zurück auf den Hundeplatz oder zum Treffpunkt.

KONTAKT

HSC Artland e.V. vertreten durch Sascha Lorenz hsca@arge-artland-sage.de

HSV Sage vertreten durch Sven Döhren hsvs@arge-artland-sage.de